Dachrohling + Flachdach gesucht


Für eine Vielzahl von Kaufinteressenten suchen wir einen Dachrohling zum Ausbau

oder ein Flachdach zur Aufstockung um ein Staffelgeschoss / Penthouse

in fast allen Bezirken von Berlin.


Architekt / Architektur GEIDA Projektentwicklung





In Berlin gibt es eine Vielzahl von Altbauten und Immobilien aus den 1960-1970-1980 Jahren, wo ein zerstörtes Dachgeschoss wieder aufgebaut werden kann, oder ein Staffelgeschoss / Penthouse durch Aufstockung entstehen kann. Die Klärung bei der * Stadtplanung * durch uns ist für Sie kostenlos. Wichtig sind die ALT-Pläne; wenn Ihnen diese nicht vorliegen, machen wir einen Termin beim Bauaktenarchiv und lassen Kopien auf Ihre Kosten (weniger als € 100) anfertigen.


Architekt / Architektur / Gebäudesanierung GEIDA Projektentwicklung

Für eine Vielzahl von Kaufinteressenten suchen wir einen Dachrohling zum Ausbau in fast allen Bezirken von Berlin; interessant sind Dachrohlinge von 150 - 600 qm, die sich vom Vorderhaus über einen Seitenflügel bis zum Quergebäude erstrecken können. Bei dem abgebildeten Dachstuhl liegt die Baugenehmigung für 5 Wohnungen und 595 qm Wohnfläche vor. Baubeginn mit den Abbrucharbeiten ist im Mai 2022, gefolgt von der Schwammsanierung und Deckenbalkenverstärkung ab Juni 2022.


Architekt / Architektur / Gebäudesanierung GEIDA Projektentwicklung




Für eine Vielzahl von Kaufinteressenten suchen wir einen Dachrohling


Architekt / Architekt / Gebäudesanierung GEIDA Projektentwicklung

Für eine Vielzahl von Kaufinteressenten suchen wir ein Flachdach zur Aufstockung


Architekt / Architektur / Gebäudesanierung GEIDA Projektentwicklung

Für eine Vielzahl von Kaufinteressenten suchen wir einen Dachrohling in Berlin


Architekt / Architektur / Gebäudesanierung GEIDAProjektentwicklung

Flachdach mit oder ohne Baugenehmigung

für eine Vielzahl von Kaufinteressenten gesucht


Architekt / Architektur / Gebäudesanierung GEIDA Projektentwicklung


Mit einer Baugenehmigung hat die Fläche einen Wert von ca. qm/€ 2.500.

Die Aufteilung in Wohnungseigentum ist nicht erforderlich.

Sie behalten das Bestandsgebäude und der Käufer übernimmt alle Kosten für den neuen Dachstuhl, die Dacheindeckung und alle Zinkarbeiten ab Regenrinne aufwärts.